In Ihrer Kanzlei für Erbrecht · Rostock

Inga Nickel - Ihre Fachanwältin für
Erbrecht in Rostock

Ein Todesfall, ein Streit um den Nachlass oder die Frage, wie Sie selbst vorsorgen. Ich sage Ihnen, wo Sie stehen und was jetzt zu tun ist.

Im Erbrecht kommen die wenigsten freiwillig zum Anwalt. Meistens ist gerade jemand gestorben, es liegt Post vom Nachlassgericht auf dem Tisch, oder in der Familie ist etwas ins Rutschen geraten, das sich allein nicht mehr klären lässt.

Seit über zehn Jahren berate ich Mandanten in allen erbrechtlichen Fragen – gerichtlich wie auch außergerichtlich. Ich helfe Ihnen, rechtssichere und durchdachte Regelungen zu treffen, sei es bei  Fragen zu Testamenten, Erbverträgen oder lebzeitigen Verfügungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Sie möchten vorsorgen

Sie wollen Ihre Angelegenheiten vorsorglich regeln und damit Ihren Angehörigen den Ärger ersparen, den Sie vielleicht selbst schon einmal erlebt haben. Dabei gibt es ein paar Fallstricke, die kaum jemand kennt.

Ein Todesfall ist eingetreten.

Sie sollen etwas erben und wissen nicht, was jetzt auf Sie zukommt. Vielleicht liegt ein Testament vor, vielleicht auch nicht. Wichtig ist zuerst: Manche Fristen laufen bereits.

Streit um den Nachlass

Die Erbengemeinschaft kommt nicht weiter, Auskünfte werden nicht erteilt, oder Ihr Pflichtteil wird Ihnen verweigert. Diese uns andere Konflikte lösen sich selten von selbst.

Die Fristen im Erbrecht

Ein paar Fristen beginnen automatisch mit dem Todesfall. Wer sie verpasst, verliert Rechte, die sich hinterher nicht mehr zurückholen lassen. 

Erbschaft ausschlagen (6 Wochen)
Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren. Danach gilt die Erbschaft als angenommen – samt Schulden.

Testament anfechten (1 Jahr)
Wenn sich herausstellt, dass der Verstorbene sich geirrt hat, unter Druck stand oder ein Pflichtteilsberechtigter übersehen wurde. Die Frist beginnt, sobald Sie vom Anfechtungsgrund erfahren.

Pflichtteil geltend machen (3 Jahre)
Gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und Ihrer Enterbung erfahren haben.

Schenkungen zu Lebzeiten (10 Jahre )
Verschenktes Vermögen kann den Pflichtteil erhöhen. Pro Jahr, das seit der Schenkung vergangen ist, zählt ein Zehntel weniger mit. Nach zehn Jahren bleibt sie unter Umständen auch ganz außen vor.

Ihre Rechtsanwältin 

Inga Nickel – Fachanwältin für Erbrecht und Nachlassangelegenheiten in Rostock

Seit über zehn Jahren berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten in erbrechtlichen Angelegenheiten – gerichtlich wie außergerichtlich. 

Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, die Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie die Vertretung im Erbscheins- und Nachlassverfahren.

Ich arbeite empathisch, klar und lösungsorientiert – in Rostock und bundesweit.

Vor Ort in Rostock

Das Nachlassgericht in Rostock – kurze Wege für Ihren Fall

Zuständig ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen — für Rostock und das Umland also das Amtsgericht Rostock. Dorthin gehen abgelieferte Testamente, dort werden Verfügungen eröffnet, dort wird die Ausschlagung erklärt und der Erbschein beantragt.

Nach dem Todesfall meldet sich das Gericht in aller Regel von selbst, sobald ein Testament vorliegt oder ihm der Sterbefall gemeldet wurde. 

Wie eine Zusammenarbeit abläuft

Das Erstgespräch

Sie schildern mir die Situation, ich sage Ihnen, wie Ihre Position tatsächlich aussieht. Etwa sechzig Minuten, telefonisch oder in der Kanzlei. Danach wissen Sie, ob und was zu tun ist.

Kosten der Erstberatung

Eine ca. 60 min. Erstberatung ist kostenpflichtig. Wir berechnen Ihnen für die Erstberatung und Einschätzung je nach Aufwand maximal 190,00€ netto.

Die Einschätzung

Ich sichte die Unterlagen, prüfe Fristen, Ansprüche und Risiken und lege Ihnen die realistischen Wege dar — mit den Kosten, die dabei jeweils entstehen.

Wie geht es weiter?

Erst wenn Sie sich entschieden haben, wird gehandelt. Meist beginnt es mit einem Schreiben an die Gegenseite. Ob daraus ein Verfahren wird, entscheiden Sie.

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren. Sind Sie durch Testament berufen, beginnt die Frist nicht vor der Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. Die Erklärung müssen Sie beim Nachlassgericht oder bei einem Notar abgeben — schriftlich per Post reicht nicht.

Nein. Bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag genügt Banken und Grundbuchamt meist die beglaubigte Abschrift mit Eröffnungsprotokoll. Bei handschriftlichem Testament oder gesetzlicher Erbfolge führt dagegen selten ein Weg daran vorbei.

Die Hälfte dessen, was Sie ohne Testament als gesetzlicher Erbe bekommen hätten — als Geldanspruch, nicht als Anteil am Haus. Wie viel das konkret ist, hängt vom Nachlasswert ab, und den kennen zunächst nur die Erben. Deshalb steht am Anfang fast immer der Auskunftsanspruch.

Ja. Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung verlangen, ohne dass die anderen zustimmen müssen. Der gesetzliche Weg über die Teilungsversteigerung ist allerdings meist für alle Beteiligten der schlechteste. In der Praxis führen Auszahlung, Auseinandersetzungsvereinbarung oder der Verkauf eines Erbteils schneller zum Ziel.

Wenn es vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben ist: ja. Ein getipptes und nur unterschriebenes Blatt ist nichtig. Die häufigeren Probleme sind aber inhaltlicher Natur — etwa wenn ein einzelner Gegenstand zugewiesen wird statt eines Erbanteils.

Kontakt

Sie möchten gerne telefonisch einen Termin vereinbaren?

☎ 0381 510 505 15

Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr
Drewelow | Ziegler | Nickel Rechtsanwälte
Wallstraße 1A · 18055 Rostock

nickel@mv-recht.de

Was ist Ihr Thema? Worum geht es?

Rechtsanwältin Inga Nickel

Jahrgang 1985, geboren in Kühlungsborn, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Rostock.

1. Staatsexamen 2013
Referendariat im Bezirk des OLG Rostock
2. Staatsexamen 2015
seit Juni 2014 als Referendarin bei der Kanzlei Drewelow & Ziegler tätig
seit 2015 als Rechtsanwältin bei der Kanzlei Drewelow & Ziegler tätig

Jan. – Juni 2016 Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang im Erbrecht

Rechtsgebiete

Erbrecht
Reiserecht
Mietrecht
Vertragsrecht
Zivilrecht
Versicherungsrecht

Mitgliedschaften:

1. Staatsexamen 2013
Referendariat im Bezirk des OLG Rostock
2. Staatsexamen 2015
seit Juni 2014 als Referendarin bei der Kanzlei Drewelow & Ziegler tätig
seit 2015 als Rechtsanwältin bei der Kanzlei Drewelow & Ziegler tätig

Jan. – Juni 2016 Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang im Erbrecht

Rechtsgebiete

Erbrecht
Reiserecht
Mietrecht
Vertragsrecht
Zivilrecht
Versicherungsrecht

Mitgliedschaften

Deutscher Anwaltverein
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein